Für die Vermittlung der Tiere berechnen wir eine geringe Schutzgebühr.
Die Schutzgebühr dient der anteiligen Deckung der einmaligen und laufenden Kosten für die jeweiligen Tiere. Alleine die Kosten der Erstversorgung inklusive der tierärztlichen Untersuchungen übersteigen in der Regel die Schutzgebühr.